Moin,
wie bereits an anderer Stelle geschrieben bin ich erst seit letzter Woche in diesem Forum registriert, da ich gerne Kontakt mit Edelweiss R3 - Besitzern hätte.
Ich hatte hier auch schon einige Berichte von anscheinend zufriedenen R3 Besitzern gelesen. Heute morgen habe ich dann, in der Hoffnung kein so großes Risiko eingegangen zu sein, ein R3 aus einem Wasserschaden ersteigert. Ich bin jetzt wirklich gespannt, was mir da jetzt geliefert wird.
Da diese Räder ohne Schutzbleche, Lichtanlage und Gepäckträger versteigert werden, würde es mich freuen, ein paar Tipps zum Aufrüsten dieses Modells zu bekommen. In dem Shop des Anbieters kann man diese Teile ordern. Aber vielleicht gibt es ja interessante Alternativen.
Ich habe vorher noch nie ein Faltrad besessen und will jetzt testen, ob das Faltradfahren etwas für meine Frau und mich ist. Wir wollen diese Räder nicht übermäßig quälen. Sie sollen für kleine Einkäufe im Urlaub sowie für kleine und etwas größere Erkundungstouren dienen.
Deswegen würden mich Langzeiterfahrungen interessieren, um zu lesen, wie Ihr diese Räder einsetzt und wie sie sich bisher bewährt haben.
Gruß aus Seevetal
Thomas
Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Moin zusammen.
hier ein kurzer Zwischenbericht zum bestellten R3 mit Wasserschaden.
Obwohl es hier doch wohl einige Edelweiß-Fahrer gibt, habe ich mit diesem Thread wohl niemanden erreicht, der mir seine Erfahrungen schildern wollte. Ich hoffe ja , dass diese Nutzer in der Zwischenzeit nicht Sang- und Klanglos von diesen Rädern Abschied genommen haben. Immerhin diente mir das hier Geschriebene mit als Entscheidungshilfe.
Das Rad steht inzwischen bei mir und macht soweit einen guten Eindruck. Der Wasserschaden fiel gering aus. Ein paar Sedimentspuren waren schnell weggeputzt.
Ich habe über die Suchfunktion des Forums versucht sämtliche Beiträge zum Thema Edelweiß R3 zu finden.
Ich habe mir jetzt daraufhin 50er Big Apple bestellt und bin gespannt wie nachher das Fahrgefühl ausfällt. Aufgrund einer neuen Knieprothese kann ich derzeit noch keine vernünftige Probefahrt machen. Aber die derzeit verbauten Slicks machen auf mich am Faltrad ein ungünstigen Eindruck und kann diese vielleicht noch an meinem Windcheetah Trike als Ersatz nutzen, sollten die jetzigen Vorderräder einmal hinüber sein.
Welche Erfahrungen wurden denn hier schon mit Beleuchtung gemacht? Es gibt ja Systeme die nur für Rennräder zugelassen sind. Gibt es für Falträder auch spezielle Bestimmungen? Könnte mich mit einem batteriebetriebenen System von Sigma anfreunden. Aber gibt's da Ärger bei einer Kontrolle?
Gruß Thomas
hier ein kurzer Zwischenbericht zum bestellten R3 mit Wasserschaden.
Obwohl es hier doch wohl einige Edelweiß-Fahrer gibt, habe ich mit diesem Thread wohl niemanden erreicht, der mir seine Erfahrungen schildern wollte. Ich hoffe ja , dass diese Nutzer in der Zwischenzeit nicht Sang- und Klanglos von diesen Rädern Abschied genommen haben. Immerhin diente mir das hier Geschriebene mit als Entscheidungshilfe.
Das Rad steht inzwischen bei mir und macht soweit einen guten Eindruck. Der Wasserschaden fiel gering aus. Ein paar Sedimentspuren waren schnell weggeputzt.
Ich habe über die Suchfunktion des Forums versucht sämtliche Beiträge zum Thema Edelweiß R3 zu finden.
Ich habe mir jetzt daraufhin 50er Big Apple bestellt und bin gespannt wie nachher das Fahrgefühl ausfällt. Aufgrund einer neuen Knieprothese kann ich derzeit noch keine vernünftige Probefahrt machen. Aber die derzeit verbauten Slicks machen auf mich am Faltrad ein ungünstigen Eindruck und kann diese vielleicht noch an meinem Windcheetah Trike als Ersatz nutzen, sollten die jetzigen Vorderräder einmal hinüber sein.
Welche Erfahrungen wurden denn hier schon mit Beleuchtung gemacht? Es gibt ja Systeme die nur für Rennräder zugelassen sind. Gibt es für Falträder auch spezielle Bestimmungen? Könnte mich mit einem batteriebetriebenen System von Sigma anfreunden. Aber gibt's da Ärger bei einer Kontrolle?
Gruß Thomas
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Die Vorschriften wurden ja letztes Jahr geändert. Näheres findest du hier:hyla hat geschrieben:Es gibt ja Systeme die nur für Rennräder zugelassen sind. Gibt es für Falträder auch spezielle Bestimmungen? Könnte mich mit einem batteriebetriebenen System von Sigma anfreunden. Aber gibt's da Ärger bei einer Kontrolle?
http://www.adfc.de/technik/fahrradteile ... rschriften
Ist teilweise noch etwas unausgegoren und widersprüchlich, vielleicht wird da ja noch nachgebessert (Beispiel: "Fahrräder müssen ... mit einer Lichtmaschine ... oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein." Das heißt, Akkus ("wiederaufladbare Energiespeicher") mit 3 Volt (z.B. 2xAA) in der Leuchte sind erlaubt, gleichartige Primärzellen ("Batterien") aber nicht. Logik dahinter? Keine!)
Die Sonderregelungen für Rennräder gelten nicht für Falträder. Die Beleuchtung muss also fest montiert sein.
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Hallo Adler28
danke für den Link.
Muss es immer so kompliziert sein?
Ich glaube ich werde es darauf ankommen lassen und mir eine Sigma Eloy mit Cuberider holen. Die Frontleuchte kann man dann auch als Taschenlampe benutzen. Ich denke das wir wohl selten in der Dunkelheit fahren werden. Bei einer Kontrolle werden meine Einwände sicher nicht gelten, da die Lampen dann tagsüber zudem auch noch im Rucksack oder der Radtasche liegen werden.
Gruß
Thomas
danke für den Link.
Muss es immer so kompliziert sein?
Ich glaube ich werde es darauf ankommen lassen und mir eine Sigma Eloy mit Cuberider holen. Die Frontleuchte kann man dann auch als Taschenlampe benutzen. Ich denke das wir wohl selten in der Dunkelheit fahren werden. Bei einer Kontrolle werden meine Einwände sicher nicht gelten, da die Lampen dann tagsüber zudem auch noch im Rucksack oder der Radtasche liegen werden.
Gruß
Thomas
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Hallo Thomas,
ich wusst doch, da war doch was.... Die Verwirrung wächst:
"Das Verkehrsministerium wies die Befürchtung zurück. „Da die gewählte Formulierung Spielraum für Interpretationen lässt, werden wir diesen Passus gegebenenfalls mit einer Erläuterung versehen, damit klar ist, dass auch nicht dauerhaft montierte Akkubeleuchtungen zugelassen sind. Das war ja unser Ziel“, sagte die Sprecherin. „Die technischen Voraussetzungen für die Beleuchtung werden parallel konkretisiert, da ist bereits ein Gutachter am Werk.“ Die Formulierungen werden bis zum Herbst geglättet."
(Berliner Zeitung vom 8.7.13)
Die haben also etwas anderes gemeint als die im Gesetz geschrieben haben. Nur: Ansteckleuchten ok, aber dann wieder nur mit Akku? Auch das können die nicht wirklich meinen.
Die deutsche Sprache muss doch unendlich schwer sein, wenn es den Gesetzgebern nicht gelingt zu schreiben was sie denken. Waren die alle nicht in der Grundschule?
Ich glaube, auch mit einer Batterie-Ansteckleuchte hast du bei einer Kontrolle nichts zu befürchten. Falls doch: Verwirre den Polizisten mit dem Gesetzestext!
ich wusst doch, da war doch was.... Die Verwirrung wächst:
"Das Verkehrsministerium wies die Befürchtung zurück. „Da die gewählte Formulierung Spielraum für Interpretationen lässt, werden wir diesen Passus gegebenenfalls mit einer Erläuterung versehen, damit klar ist, dass auch nicht dauerhaft montierte Akkubeleuchtungen zugelassen sind. Das war ja unser Ziel“, sagte die Sprecherin. „Die technischen Voraussetzungen für die Beleuchtung werden parallel konkretisiert, da ist bereits ein Gutachter am Werk.“ Die Formulierungen werden bis zum Herbst geglättet."
(Berliner Zeitung vom 8.7.13)
Die haben also etwas anderes gemeint als die im Gesetz geschrieben haben. Nur: Ansteckleuchten ok, aber dann wieder nur mit Akku? Auch das können die nicht wirklich meinen.
Die deutsche Sprache muss doch unendlich schwer sein, wenn es den Gesetzgebern nicht gelingt zu schreiben was sie denken. Waren die alle nicht in der Grundschule?
Ich glaube, auch mit einer Batterie-Ansteckleuchte hast du bei einer Kontrolle nichts zu befürchten. Falls doch: Verwirre den Polizisten mit dem Gesetzestext!
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Hier ein langer Thread zum Thema Beleuchtung.hyla hat geschrieben: Welche Erfahrungen wurden denn hier schon mit Beleuchtung gemacht?
Ich finde ja abnehmbahres Licht hat viele Vorteile.
Sigma Eloy mit Cuberider ist wohl nicht schlecht. Ich hab den Vorgänger (Sigma Sport TriLED). Der Verschluß hält leider nicht richtig.
Ich finde inzwischen auch nett, wenn man die Lampe überall ohne Aufwand aufladen kann, am besten mit einem MicroUSB Kabel, dann braucht man auf Reisen nur das eine Ladegerät. Ausserdem ist es praktisch, wenn dann noch ein USB Ausgang für den Betrieb eines Handys dran ist. Toll fürs Touren mit Handy als Navi und auch für Camping.
Bin in Berlin jetzt auch schon öfter mal kontrolliert worden. Beim Fahrradlicht achten die nach meiner Erfahrung nur darauf, dass man gut sichtbar ist, viele haben ja auch gar kein ordentliches Licht. Und Licht mit Zulassung hat ohnehin kaum jemand. Abnehmbares Akkulicht wurde auch noch nie beanstandet.
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Moin,
danke für Eure Beiträge zum Thema Beleuchtung und den Hinweis auf den Thread.
Gruß
Thomas
danke für Eure Beiträge zum Thema Beleuchtung und den Hinweis auf den Thread.
Gruß
Thomas
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Eigentlich ist es einfacher geworden.
Die Akkulichter, die früher nur für Rennräder zulässig waren, dürfen heute an allen Rädern genutzt werden.
Zulässig sind alle Leuchten, die vom KBA zugelassen wurden. Das erkennt man an der aufgeprägten Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Zahl.
Du kannst ziemlich sicher sein, dass alles, was als Taschenlampe taugt, als Fahrradleuchte verboten ist. Weil es andere Verkehrsteilnehmer blendet.Zugelassene Radleuchten (vorn) haben immer eine definierte Hell/Dunkel Grenze. Taschenlampen üblicherweise so einen runden Lichtkegel.
Früher oder später wird man auf Polizisten treffen, die nach dem Zulassungszeichen schielen. (einfach, weil das die simpelste Art ist festzustellen ob es eine zulässige Leuchte ist) Wer dann auf keinen Fall Ärger haben möchte, beachtet das oben Geschriebene beim Neukauf. Alle anderen sollen tun was ihnen gefällt, sollten aber dann später nicht murren, wenn es mal Ärger gibt.(meist gibt es keinen).
Gruß
Udo
Die Akkulichter, die früher nur für Rennräder zulässig waren, dürfen heute an allen Rädern genutzt werden.
Zulässig sind alle Leuchten, die vom KBA zugelassen wurden. Das erkennt man an der aufgeprägten Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Zahl.
Du kannst ziemlich sicher sein, dass alles, was als Taschenlampe taugt, als Fahrradleuchte verboten ist. Weil es andere Verkehrsteilnehmer blendet.Zugelassene Radleuchten (vorn) haben immer eine definierte Hell/Dunkel Grenze. Taschenlampen üblicherweise so einen runden Lichtkegel.
Früher oder später wird man auf Polizisten treffen, die nach dem Zulassungszeichen schielen. (einfach, weil das die simpelste Art ist festzustellen ob es eine zulässige Leuchte ist) Wer dann auf keinen Fall Ärger haben möchte, beachtet das oben Geschriebene beim Neukauf. Alle anderen sollen tun was ihnen gefällt, sollten aber dann später nicht murren, wenn es mal Ärger gibt.(meist gibt es keinen).
Gruß
Udo
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Aha? Bisher war ich davon ausgegangen, das der aktuelle Gesetzestext falsch/inkomplett ist und eigentlich nur Akkulicht erlaubt, wenn es fest mit dem Rad verbunden ist, also nur Pedelecs keinen Dynamo mehr brauchen und die Lampe mit dem Akku betreiben dürfen.Motte hat geschrieben:Die Akkulichter, die früher nur für Rennräder zulässig waren, dürfen heute an allen Rädern genutzt werden.
Was ist daran falsch?
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Re: Edelweiss R3 mit Wasserschaden ersteigert!
Sagen wir mal, es ist im Gesetzgebungsverfahren etwas dilettantisch verlaufen.
So bedurfte die Neuregelung zunächst der zusätzlichen Auslegung, wenn man sie sinnvoll umsetzen will.
Kannst Du hier der Erklärung des BMVI entnehmen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... dnung.html
So bedurfte die Neuregelung zunächst der zusätzlichen Auslegung, wenn man sie sinnvoll umsetzen will.
Kannst Du hier der Erklärung des BMVI entnehmen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... dnung.html