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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 8:02 pm
von Motte
Dass man unabhängig von Recht (bekommen), Vorschriften (einhalten) und Schadensersatz so fährt, dass einem nach Möglichkeit erst gar nix passiert setze ich einfach mal voraus. Halte ich genau so. Wenn da ein Auto hält, rechne ich damit, dass irgend ein Depp gleich die Türe aufreißt. (macht man als Autofahrer in gleicher Fahrtrichtung ja wohl auch nicht anders).

Aber - dank verspiegelter oder getönter Scheiben und Nackenstützen ist es bei stehenden Fahrzeugen gar nicht mehr zu erkennen, ob da noch Insassen drin sind. Und oft gibt es die Verkehrssituation gar nicht her, dass man so viel Abstand hält (oder halten kann), dass man von einer schwungvoll bis zum Endanschlag aufgerissenen Türe nicht berührt wird. Beim berühmten Radweg hinter einer Reihe parkender Autos ist der Raum gar nicht da. Bei vielen Radwegen neben der Fahrbahn ebenfalls nicht, wenn rechts davon ein Parkstreifen ist. Zumal Autofahrer beim Radweg neben der Fahrbahn aufgrund der durchgestrichenen Linie (fälschlich) davon ausgehen, dass sie nun keinen Abstand beim Überholen einhalten müssten.

Da hast Du ganz schnell eine Situation, wo Du nur hoffen kannst, dass der Autofahrer die Türe umsichtig öffnet, so dass Du noch reagieren kannst.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 11:05 pm
von Pibach
Man kann das ja nicht genauer wissen, wenn man nicht dabei war, aber typisch bei solchen Unfällen ist ja oft, dass sich das Fehlverhalten der Beteiligten "ungünstig akkumuliert".

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Do Jun 19, 2014 8:07 am
von derMac
Pibach hat geschrieben:Man kann das ja nicht genauer wissen, wenn man nicht dabei war, aber typisch bei solchen Unfällen ist ja oft, dass sich das Fehlverhalten der Beteiligten "ungünstig akkumuliert".
Nun ist es aber so, dass der Frau ganz offiziell zumindest juristisch kein Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Da sollte man sich IMO schon zurückhalten dann noch welches Reinzukonstruieren, besonders wenn man den genauen Unfallhergang gar nicht kennt. Natürlich hat ein Unfall im allgemeinen viele Ursachen die irgendwie aus "Verhalten" von irgendwem resultieren und da muss man auch ansetzten, wenn man zukünftige Unfälle vermeiden will. Darum geht es bei der juristischen Aufarbeitung aber (leider) nicht, da geht es darum wer aus juristischer Sicht wie viel "Schuld" hat.

Mac

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Do Jun 19, 2014 10:10 am
von Karsten
Moin,
Vorweg: Natürlich ist mAn der Autler, der ohne ausreichende Umsicht die Tür öffnete, bzw dessen Vericherung voll schadenersatzplichtig, die Leistungsverweigerung in meinen Augen also dem Grunde nach skandalös.

Dennoch verstehe ich das "Nichtverstehen" bezüglich des Seitenabstandes hier nicht.
Der Seitenabtand fiel mir spontan ein, als ich in der PM des BGH las:
Bundesgerichtshof hat geschrieben: Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre.
(ersetze "das Tragen von Schutzhelmen" durch "das Einhalten des Seitenabstandes")

In der Juristerei gibt es u.a im Schadenersatzrecht die Formel der http://de.wikipedia.org/wiki/Conditio_sine_qua_non.
Danach ist eine Kollision mit einer Autotür ABSOLUT ausgeschlossen /unmöglich, wenn ich als Radler einen genügenden Seitenabstand von parkenden / haltenden Autos einhalte.
"Genügend" ist hier logischerweise und ganz einfach durch die Breite einer Autotür bestimmt.
JEDE Fahrbahn ist für mich als Radler breit genug, um einen solchen Abstand einzuhalten.
(Anders als mit dem Auto, wo das aufgrund der Breite und des Gegenverkehrs sehr oft nicht möglich ist.)

Nichts ist einfacher, als diesen Abstand einzuhalten.
Und der Unfall, der der unsäglichen Entscheidung des OLG Schleswig zugrundeliegt , sollte hier nachdrücklich dazu mahnen.

Natürlich gibt es tausendfach "besondere Situationen" in denen ich viel dichter an PKW vorbeifahre, aber das sind entweder Situationen, in denen nicht mit dem Öffnen einer Tür zu rechnen ist (haltende Fahrzeuge aufgrund der Verkehrslage), oder ich reduziere mein Tempo ganz erheblich.

Gruß Karsten

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Do Jun 19, 2014 10:21 am
von derMac
Karsten hat geschrieben:Danach ist eine Kollision mit einer Autotür ABSOLUT ausgeschlossen /unmöglich, wenn ich als Radler einen genügenden Seitenabstand von parkenden / haltenden Autos einhalte.
"Genügend" ist hier logischerweise und ganz einfach durch die Breite einer Autotür bestimmt.
JEDE Fahrbahn ist für mich als Radler breit genug, um einen solchen Abstand einzuhalten.
(Anders als mit dem Auto, wo das aufgrund der Breite und des Gegenverkehrs sehr oft nicht möglich ist.)
Nein, wie ich schon schrieb ist bei Gegenverkehr nicht jede Fahrbahn breit genug. Ansonsten könntest du den nötigen Abstand zum Gegenverkehr nicht einhalten. Du bräuchtest als Radfahrer mindestens 1,5 m zu den parkenden Autos, 1 m zum Gegenverkehr und 0,5 m für dich selbst. Diese 3 m hast du aber nicht überall und ich lasse lieber etwas mehr Abstand zum Gegenverkehr als zu den parkenden Autos, äquivalent zu den wahrscheinlichen Unfallfolgen. Du hast dann, um den Zusammenstoß mit einer vollständig geöffneten Tür sicher zu vermeiden, nur die Wahl zu schieben oder zu warten bis es keinen Gegenverkehr mehr gibt.

Mac