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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Di Jun 17, 2014 12:54 pm
von Pibach
Weinbergschnecke hat geschrieben: Etwas naheliegender wäre die Frage, ob ein 10 Euro Helm vom Discounter den gleichen Schutz bietet, wie ein Markenhelm, der 60, 80 oder gar 100 Euro kostet. Geiz soll ja geil sein...
Dazu wurde ja schon einiges untersucht. Ein Sonnenhut ist demnach ca 3 mal sicherer als ein Aldi-Helm, ein Blonder Zopf sogar 5 mal sicherer als ein Marken-Helm. Wer dabei ein fröhliches Sommerliedchen trällert, kann diese Wirkung sogar verdoppeln!

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 2:16 pm
von Karsten
Moin,
Grundsätzlich volle Zustimmung zu deinen Posts.
Allerdings:
Motte hat geschrieben:(...)
einem beliebigen Unfall - an dem Du selbst nicht die geringste Schuld hast -
(...)
Das sehe ich doch anders.
Nach dem Sachverhalt, hat die RadlerIn meiner Ansicht nach sehr wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld, indem sie ohne ausreichenden Sicherheitsabstand an dem parkenden PKW vorbeigefahren ist.
Wenn es der Versicherunge NUR um die Leistungsverweigerung in DIESEM Fall gegangen wäre, wären die Erfogsaussichten bei diesem Fakt erheblich größer gewesen.
In dem Fakt, daß die Versicherung aber gerade nicht darauf abgestellt hat, sondern auf das "Nicht-Helmtragen", sehe ich ein Indiz. daß es ihnen tatsächlich um weitergehende Ziele ging.

Gruß Karsten

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 2:23 pm
von derMac
Karsten hat geschrieben:Nach dem Sachverhalt, hat die RadlerIn meiner Ansicht nach sehr wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld, indem sie ohne ausreichenden Sicherheitsabstand an dem parkenden PKW vorbeigefahren ist.
Woher hast du dieses Wissen? AFAIK gibt es keine feste Definition von "ausreichendem Sicherheitsabstand" und somit kann man das nur Situationsbedingt entscheiden. Dazu müsste man den Unfallhergang aber sehr detailliert kennen.

Mac

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 2:42 pm
von Pibach
Hier sind en paar Urteile zu Seitenabstand gelistet.

Ist auf jeden Fall recht situationsabhängig.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 5:07 pm
von Karsten
derMac hat geschrieben:
Karsten hat geschrieben:Nach dem Sachverhalt, hat die RadlerIn meiner Ansicht nach sehr wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld, indem sie ohne ausreichenden Sicherheitsabstand an dem parkenden PKW vorbeigefahren ist.
Woher hast du dieses Wissen? AFAIK gibt es keine feste Definition von "ausreichendem Sicherheitsabstand" und somit kann man das nur Situationsbedingt entscheiden. Dazu müsste man den Unfallhergang aber sehr detailliert kennen.

Mac
Moin,
Na... gesunder Menschverstand!
Von sowas hat das OLG Schleswig doch reichlich gesch...rieben.
Wenn ich mich ausserhalb der "Dooring-zone" mit dem Rad bewege, ist der beschriebene Unfall schlicht ausgeschlossen.
(weshalb ich niemals so dicht an haltenden/ parkenden PKW vorbeifahre)

Gruß Karsten

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 5:38 pm
von Motte
Karsten, lies Dir einfach die Urteilsbegründung (der ersten oder zweiten Instanz) durch. Dort wird der Radfahrerin keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen. Auch kein zu geringer Seitenabstand. Die Frage stellt sich somit gar nicht.

Die Versicherung hätte das einfach nur zusätzlich vortragen müssen. Sie hat das aber wohl ebenfalls nicht als ursächlich angesehen.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 5:53 pm
von Karsten
Motte hat geschrieben:Karsten, lies Dir einfach die Urteilsbegründung (der ersten oder zweiten Instanz) durch. Dort wird der Radfahrerin keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen. Auch kein zu geringer Seitenabstand. Die Frage stellt sich somit gar nicht.

Die Versicherung hätte das einfach nur zusätzlich vortragen müssen. Sie hat das aber wohl ebenfalls nicht als ursächlich angesehen.
Moin,
Ich schrob doch, daß ICH das anders sehe.
Daß die Versicherung das nicht Vortrug und die Gerichte übarhaupt nicht sahen, ist mir durchaus klar.
Es ist mir ebenso klar, daß einige meiner Ansichten von der "HM" (Herrschende Meinung in der Rechtsprechung) anders gesehen werden. ;)
ICH finde die Frage eines ausreichenden Seitenabstandes (auch zum eigenen Schutz) durchaus naheliegend.

Gruß Karsten.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 6:39 pm
von derMac
Karsten hat geschrieben:Na... gesunder Menschverstand!
Ok, du hast das Wissen also nicht.
Wenn ich mich ausserhalb der "Dooring-zone" mit dem Rad bewege, ist der beschriebene Unfall schlicht ausgeschlossen.
Wenn müsstest du auf meinem Arbeitsweg häufiger mal schieben.

Mac

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 6:49 pm
von Karsten
derMac hat geschrieben:(...)
Wenn müsstest du auf meinem Arbeitsweg häufiger mal schieben.

Mac
Wie das?
Wenn auf deinem Arbeitsweg die Fahrbahnen so eng wären, könnten dort gar keine Autos fahren also auch nicht Parken.
Ist ein ebenso zwingend logischer Gedankengang wie der mit dem nicht möglichen Dooring-Unfall bei ausreichendem Seitenabstand.
Oder wo ist mein Denkfehler?

Gruß Karsten.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 18, 2014 7:01 pm
von derMac
Karsten hat geschrieben: Wenn auf deinem Arbeitsweg die Fahrbahnen so eng wären, könnten dort gar keine Autos fahren also auch nicht Parken.
Ist ein ebenso zwingend logischer Gedankengang wie der mit dem nicht möglichen Dooring-Unfall bei ausreichendem Seitenabstand.
Oder wo ist mein Denkfehler?
Darin, dass du davon ausgehst, dass die Autos auf der Fahrbahn parken. Aber selbst bei einer 2spurigen Straße von 4,5 m Breite kannst du nicht gleichzeitig ausreichend Platz zu neben deiner Fahrspur parkenden Autos und zum Gegenverkehr halten um garantiert von keiner Tür erwischt zu werden.

Mac