Die vorgebrachten Argumente sind eh immer gleich.
Eigentlich wollte ich mich in diesen Threads gar nicht mehr äußern - aber es juckt doch immer, wenn in Stammtischparolen von "illegal" und "Nötigung durch die Polizei" oder "zusammenkonstruierten Rechtsgrundlagen" geredet wird. Wobei es mir gar nicht darum geht jetzt stets geltendes Recht zu verteidigen - eher darum es überhaupt mal bekannt zu machen. Ich bin ja auch kein Engel - aber mir ist immer wohler, wenn ich weiß wann was ich falsch mache. Dann trage ich auch die Konsequenzen, wenn es auffällt. Und in dem Moment bringt es überhaupt nix mehr über den Sinn einer Regelung zu lamentieren. Wenn Du auf dem Gehweg einem Polizisten über den Fuß fährst, dann hast Du einfach verloren.
Selbiges gilt für die Schlange (Zulassungskennzeichen) an deiner Lampe - wenn sie fehlt und es fällt auf - bitte es war deine freie Entscheidung diese Leuchte zu nutzen - dann trage es wie ein Mann und heul nicht rum.
Auch Polizisten machen Unfug - wie die von Weinbergschnecke erwähnte Aktion gegen abgestellte Fahrräder. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass zu den Aufgaben der Polizeibehörden grundsätzlich auch die Gefahrenabwehr gehört. Manchmal ist es aber gar nicht so leicht abzugrenzen, wann die andere (weit gedehnte) Rechtsauslegung noch zulässig ist und wann der Unfug anfängt. Betrifft aber auch die Verkehrsteilnehmer. (ich meine z.B. den (vor Gericht gescheiterten ) Versuch der Kommunen das Abstellen von Fahrrädern an Bahnhofsplätzen zu unterbinden).
Wenn Du meinst, Du könntest dir nach Ausstellung einer Mängelkarte den Besuch bei der Polizeidienststelle sparen, schreibt Dich als nächstes die Zulassungsbehörde an, erhebt ein Bußgeld und "lädt" zur Vorführung. Treibt man es auf die Spitze, wird das Rad halt beschlagnahmt. Je nachdem wie Du dich in der Geschichte verhältst (z.B. den Eindruck "uneinsichtig" zu sein hinterlässt), bekommst Du es auch nicht wieder, wenn von dem ansonsten im Verkehr eingesetzten Rad eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In der Praxis kommt das ausgesprochen selten vor. Einige hart gesottene Fixie Fahrer haben es aber anscheinend in Berlin probiert - und dabei vor Gericht verloren.