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Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
katapult
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Bildergalerie Urheberrechtsfragen

Beitrag von katapult »

gelöscht

Edit pibach:

Zum Verständnis:
Diese Postings entstammen diesem Thread zur Bildergalerie.
In diesem Posting stand ein Fremdbild ohne Quellenangabe, das dann später gelöscht wurde.
Daraufhin ergab sich die folgende Diskussion, die ich in diesen neuen Thread ausgelagert habe.

Gegenstand ab hier ist also die Diskussion zur rechtlichen Einordnung von duch Hotlinking (oder auch Framing genannt) eingebundenen Bildern.
Zuletzt geändert von katapult am Do Mai 16, 2013 10:08 am, insgesamt 1-mal geändert.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Schöner Größenvergleich.
Hier die Quelle dazu.
Jonny
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Jonny »

Hier nur mal der kleine Hinweis auf Copyrights. Nicht ungefährlich!
superfalter
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von superfalter »

@jonny reicht es die quelle zu nennen ?
Motte
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Motte »

Nein, das reicht nicht. Denn hier ist der einzige Sinn des betreffenden Beitrages dieses (fremde) Bild eines andern Fotografen zu zeigen. Da hätte man statt dessen nur einen Link setzen dürfen. Du kannst in einer längeren Abhandlung beispielhaft auf ein solches Bild (mit Quellenangabe) verweisen - dann muss der Hauptteil aber dein Werk sein und das Bild von untergeordneter Bedeutung. Anders wäre es, wenn das Bild freigegeben wurde.

Ob sich dieser jemand nun beschwert, ist eine andere Frage. Wenn er es tut, dann natürlich zu Recht. Er hat sich die Mühe gemacht es zu erstellen und nur weil er es gewagt hat das Bild in seinem Artikel öffentlich abzulichten, ergibt sich daraus nicht das Recht aller anderen Zuschauer dies nun (quasi) als eigenes Bild weiter öffentlich zu verwenden. Wir empfinden das nicht als Unrecht, weil es so einfach geht und weil es die Anderen schließlich auch so machen. Wenn Du jedoch ein schönes Foto aus einer Zeitschrift ausschneidest und dies als eigenes Werk an eine Zeitung schickst, dann wäre Dir vermutlich selbst klar, dass das so nicht richtig sein kann. Im Netz geht dieser Unrechtsgedanke wohl verloren.

Das Problem bleibt natürlich, dass mancher Thread dann ausgesprochen langweilig wird. Auch weil man häufig mit den Links nie so genau darauf zielen kann, was man meint. Bilder sagen eben manchmal mehr als tausend Worte.
Andererseits hätte ich es eh schöner gefunden, wenn hier unsere gefaltetem Räder abgelichtet würden und nicht irgendwelche Katalog Bildchen.

Gruß

Udo
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Also ich verlinke hier ja ständig Bilder. Man darf in einem Forum, das nach meiner Rechtsauffassung einer "populärwissenschaftlichen Diskussion" gleichkommt, Bilder bis zum "Großzitat" per IMG Link einbinden. In diesem Falle wäre das innerhalb der Verhältnismäßigkeit, wenn man auf den Artikel verweist, mit 3 Worten zum Inhalt.
Pibach
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Re: AW: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Hintergrund dieser Zitatrechtsregelung ist, dass es der Öffentlichkeit bzw. "Forscherkreisen" möglich sein muss, über den Stand der Dinge adäquat diskutieren zu können. Dieses öffentliche Interesse steht dann in einem bestimmten Verhältnis zum Interesse des Urhebers. Dazwischen ist die Verhältnismäßigkeit abzuwägen. Die Verhältnismäßigkeit wäre u.U. fragwürdig, wenn nicht fachbezogen anhand der Bilder diskutiert würde. Oder wenn dem Urheber Schaden entstünde, z.B. weniger Traffic auf seine Originalseite.

Da wir ein öffentliches Fachforum zu Falträdern sind, kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass wir hier Faltradbilder per IMG Link einbinden können, um darüber zu diskutieren und das die "Verhältnismäßigkeit" bereits somit erfüllt. Natürlich nur, so lange der Urheber das nicht explizit ausschließt, aber eine explizite Erlaubnis des Rechteinhabers ist für ein Zitat nicht erforderlich. Angabe der Quelle ist natürlich immer Pflicht. Dies muss explizit geschehen, allein der URL-Referer reicht da i.d.R. nicht. Aber weitere inhaltliche Beschreibung zum Fremdwerk kann auch entfallen. Es gehört aber zum guten Ton, das Werk des Urhebers mit einer inhaltlichen Kurzzusammenfassung zu beschreiben. Z.B. 3 Worte reichen. Der Leser kann den Zusammenhang und Ursprung des Fremdwerkes dann besser einordnen und sich auch überlegen, ob er das ggf. weiterverfolgen (anklicken) möchte. Und dann freut sich auch der Urheber.
Motte
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Motte »

Also ich verlinke hier ja ständig Bilder.
:mrgreen: :mrgreen:

Ja, weiß ich. Ich nehme deine Rechtsauffassung ja auch zur Kenntnis. Mehr aber auch nicht. Kann Dir aber versichern, dass sie sich mit geltendem Recht ähnlich gut verträgt wie deine Ansicht zur StVO :mrgreen:
Das ist m.E. nach auch alles völlig o.k., so lange es nur Dich allein betrifft. Kritisch wird es nur, wenn Du es als allgemeingültig verkaufst.

Ich hatte - als Patrick das Forum übernahm schon man auf einen guten Artikel einer Kanzlei dazu verlinkt.
Aktuell kann man sich auch hier schlau machen http://www.abmahnung-internet.de/abmahn ... -fotos.htm oder hier http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... -verwenden

Ich verlinke mit Absicht auf diese Seiten, damit erst gar nicht die Frage aufkommt ob ich selbst die nötige Kompetenz zur Antwort hätte.
Pibach
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Das ist m.E. nach auch alles völlig o.k., so lange es nur Dich allein betrifft. Kritisch wird es nur, wenn Du es als allgemeingültig verkaufst.
Mal unabhängig davon wie jeder Einzelne das mit der StVO handhabt müssen wir als Forum die Urheberrechtsfragen schon wasserdicht halten.
M.E. rechtlich so "hinreichend unproblematisch".
Deine Links gelten dagegen für ganz andere Fälle, hier nicht relevant.
Motte
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Re: Bildergalerie gefaltete Falträder

Beitrag von Motte »

Mein lieber Freund, als Jurist kann ich die Relevanz meiner Links, wenn es um Rechtsfragen geht, ganz gut einschätzen. Für Patrick gibt es ja die Möglichkeit sich bei der Handelskammer oder einem Fachanwalt beraten zu lassen. Dann hat er es offiziell und kann seine Schlussfolgerungen daraus ziehen.
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