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Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Wenn das Abteil, wie meistens im Winter, gähnend leer ist, wird auch kein Zugbegleiter auf's abpacken bestehen. Sonst wirst Du mich auch als ersten protestierend erleben.
Anders, als beim Falten -wenigstens "Alibifalten"- eines Faltrades übrigens. Das hat mir eine Zugbegleiterin aber auch mal recht freundlich begründet.

Ansonsten widerspreche ich Dir ganz entschieden. Durch angehängte Packtaschen wird das platzsparende Nebeneinanderstellen unmöglich, und das bepackte Rad braucht mindestens Stellplatz für zwei Räder. Finde ich höchst rücksichtslos, wenn's, wie in der Ferienzeit meistens, brechend voll ist, und noch weitere Radreisende Platz suchen.
Ich pflege in derartigen Situationen immer zu erfragen, wer wo aussteigen möchte, um die Räder möglichst passend zu "sortieren", bei der Gelegenheit läßt sich auch immer gleich etwaige Hilfe beim Ausstieg und wiederaufpacken des Gepäcks organisieren.
Das ist die andere Seite der vollen Züge, es gibt fast immer genügend hilfsbereite Mitreisende. Es muß sich nur jemand finden, der sowas spontan organisiert.
Gruß Karsten
Weinbergschnecke
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Weinbergschnecke »

Fernverkehr mit Faltrad ist mir da wesentlich angenehmer, gibt dort auch viel weniger übervolle Züge und weniger "Randgruppen" als Reisende.
Mit Trick lassen sich sogar im ICE normale Räder mitnehmen, neulich in Hannover gesehen. Da hatte einer bei seinem MTB (einteiliger Rahmen) einfach das Vorderrad rausgenommen, Sattel und Lenker runtergestellt und eine große Hülle über den Rest gestülpt.
So sparte er sogar die Fahrradkarte (bei den Alternativen IC oder Nahverkehr). Aber ob das jedes Personal akzeptiert?
alterfalter2
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von alterfalter2 »

@ Weinbergschnecke
"Aber ob das jedes Personal akzeptiert?"

..sicher nicht, das ist ein Einzelfall gewesen. Wenn Du schon ein nicht faltbares Rad im ICE mitnehmen möchtest, dann muß es zerlegt sein und in einer Fahrradreisetasche (z.B. von Carradice) - gilt dann als Traglast.

..und wen bezeichnest Du als "Randgruppe"??

Gruß TIL
Rone
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Rone »

alterfalter2 hat geschrieben:..und wen bezeichnest Du als "Randgruppe"??
Ich würde vorschlagen, dass wir das NICHT weiterdiskutieren. Jeder definiert das für sich selbst und in der Runde kommt da nichts Gutes bei raus, was die Diskussion weiterbringt.

Ich hatte übrigens noch nie Probleme mit Rad & Bus oder Bahn ;)
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Weinbergschnecke »

Hallo,
ich meinte einfach Leute, die sich nicht benehmen können oder gar nicht merken, wenn sie andere Fahrgäste nerven. In der Hinsicht ist die S-Bahn natürlich kaum zu toppen, gerade wieder erlebt.
Aber die Diskussion über Fahrgäste im ÖPNV bringt tatsächlich nichts: Bei Edeka hier im Ort trifft man diese Leute genauso.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin.
Ich habe bei der Metronom ja mal nachgefragt, und heute folgende Antwort erhalten
Sehr geehrter (Karsten),

gern beantworten wir Ihre Frage. Der Hinweis auf die zusammengeklappten Anhänger ist ernst gemeint. Der Fahrradanhänger muss für die Preisberechnung tariflich in die Kategorie Fahrräder aufgenommen werden. Wenn er nicht zusammengeklappt ist kann er sogar von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Theresa Gerike

metronom Eisenbahngesellschaft mbH
St.-Viti-Straße 15
29525 Uelzen
Tel.: 0581 97 164 164
Fax: 0581 97 164 169
E-Mail: kundenzentrum@der-metronom.de
Handelsregister B des Amtsgerichts Lüneburg: HRB 120737
Gruß Karsten
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Ne andere Antwort hätte mich auch gewundert :roll:

Wird aber bestimmt spannend, wenn sie das mal vor Gericht vertreten müssen.
Harry
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Harry »

Dafür gibts im Metronom künftig Kondome an Bord
http://www.ndr.de/regional/niedersachse ... om357.html
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Na ja,das ist ja ein ziemliches rumgeiere.
Steht auf jeden Fall in klarem Kontrast zu der praktischen Handhabung.
Da ist erstmal die geniale Infrastruktur in Form der Doppelstockwagen von Bombardier mit den breiten Zugängen, ausfahrbaren Rampen und den geräumigen Mehrzweckabteilen.
Das Zugpersonal hat bei mir noch nie irgendwelche kritischen Bemerkungen zum Fahrradanhänger gemacht. (wollten aber immer Fahrradkarte dafür sehen)
In dem oben dokumentierten Antwortschreiben vermeiden die ja auch eine klare Ansage, daß nicht geklappte Fahrradanhänger (dürfte der Regelfall sein) grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind.
Ich lese da insgesamt 'raus: "Fahrradanhänger sind bei uns unerwünscht".

Gruß Karsten
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Da sie Traglasten (in Kapitel 4 und unentgeltlich) ausdrücklich erlauben und sie ins Gepäckabteil verbannen, dürfte ihnen der Ausschluss bei den meisten Hängern schwer fallen.

Mangels eigener Definition in den BB sind das nach § 16 Abs. 2 Buchstabe a) EVO:
„Dinge, die nicht Handgepäck sind und die eine Person tragen kann“
http://www.transportrecht.de/transportr ... 015331.pdf

Naja, man muss aber immer Theorie und Praxis unterscheiden. So lange keiner meckert isses eh egal.

Guckt man hingegen mit der Rechtslupe ist die BB immer für einen Kalauer gut.

Beispiel:

4.1 Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck/Traglasten) unentgeltlich in den metronomZügen mitführen…….

Was denn nun? Leicht tragbar oder Traglasten?
Ist ein Fußball nun leicht tragbar obwohl man den doch nicht gescheit fassen kann oder ein Karton? Und wenn ja, für wen muss das Tragen leicht sein? Vitali K. ? oder Wigald Boning?
Ist ein großer Samsonite (F- Lite) Koffer mit Rollen noch „leicht tragbar“?

Tragbar setzt voraus, dass der Gegenstand vollkommen angehoben werden kann. Leicht tragbar muss dann noch etwas mehr sein. Wenn Opa also seinen Trolly nicht mehr über den Kopf stemmen kann, dann muss der draußen bleiben. (der Trolly, nicht Opa :mrgreen: ) Wenn man hingegen gar nicht meint, was man schreibt sollte man vielleicht besser den Kuli in der Schublade lassen.

4.2 Der Reisende hat mitgeführte Sachen nur an den eigens hierfür gekennzeichneten Stellen unterzubringen, vorrangig an den Wagenenden in den speziellen Koffer- / Gepäckbereichen….

Hier in der Konkretisierung wird also ausdrücklich unterstrichen, dass es (kostenfreie) Traglasten gibt, die so groß sind, dass sie nicht am Sitzplatz (wie Handgepäck) untergebracht werden können.

Dem Reisenden steht für leicht tragbare Gegenstände der Raum über und unter seinem Sitzplatz zur Verfügung……

Mal davon abgesehen, dass lustig zwischen Sachen (das sind im rechtlichen Sinne stets körperliche Gegenstände) und Gegenständen hin und her gesprungen wird, wird hier nun kräftig rumgeschwurbelt – denn nun wird plötzlich ausschließlich im Zusammenhang mit Handgepäck der Begriff leicht tragbar benutzt – während die mitgeführten Sachen jetzt nicht mehr leicht tragbar sein müssen. :roll:
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