Re: Solowheel - Ultimativ kompakter Commuter
Verfasst: Do Aug 25, 2016 1:50 am
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Ein freundliches Hallo in die Runde.
Ich habe mich jetzt mit der Gesetzeslage auch lange beschäftigt. Meine Erkenntnis ist, dass alle Recht haben. Alle mir bekannten EUC's sind ab Werk nicht StVZO konform und dürfen deswegen nur auf privatem Grund gefahren werden.
Glücklicherweise hat die EU die Verordnung 168/2013 erlassen, die ab dem 01.01.2016 für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Dadurch sind die EUC's, meiner Meinung nach, als andere Straßenfahrzeuge in der StVZO eingruppiert worden und es gelten die Paragraphen 63-67 StVZO, welche mit kleinen Modifikationen an unseren EUC's umsetzbar sind und wir nach §16 dann auch auf öffentlichem Grund fahren können.
Damit ist meiner Meinung nach auch die Frage der Pflichtversicherung geklärt, da durch die Gleichstellung mit den Pedelecs bis 25km/h, keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis nötig ist und EUC's damit keine Kraftfahrzeuge im Sinne des PflVG sind.
Da die neue Rechtslage bei den Behörden und sonstigen Institutionen noch unbekannt ist, müssen wir ein Merkblatt erstellen, welche die Rechtslage unmissverständlich klar macht.
Dazu habe ich meinen Entwurf an ewheels.org geschickt. Wer selber nochmal nachlesen will, sei die folgende Reihenfolge beim Lesen der Gesetze empfohlen: EU 168/2013, MobHV, StVZO, PflVG, StVG, FEV, StVO, FZV.
An dieser Stelle möchte ich mich bei Prof. Großkopf, der Uni Bremen bedanken, der in der Neuen Zeitung für Verkehrsrecht (NZV 11/2015, Seite 531 ff) hervorragende Vorarbeit zum Thema einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge geleistet hat.
Gruß
Sylvio