Updates| Bilder|Videos |Shop

Reload nach langer Pause. Sorry dafür.

Radwege Benutzungspflicht

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Pibach »


Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Ja, geht hier gerade im Rhein/Ruhr Raum hoch her. Der Essener ADFC z.B. hat sich dagegen geäußert. Aber wir haben in Essen (na jedenfalls überwiegend) zwar nur wenige, aber moderne , gut angelegte Radwege. Und wenig Unfälle auf diesen Wegen.

Ich fände es fatal, wenn es nun in jeder Stadt anders geregelt würde. Landesweit - da könnte ich noch gut mit leben. Ich finde es schon irre, dass jede Kommune die Fahrbahnmarierung selbst aussuchen darf und mal die Parkstreifen, mal die Haltezonen und mal die Radwege blau oder rot abmarkiert sind. Regeln im Straßenverkehr (also mindestens da) sollten einheitlich, einfach und nachvollziehbar sein.

Das Statement vom ADAC ist ja wohl der Hammer. Hätte nicht gedacht, dass die sich heutzutage sowas noch so offen trauen.
(Ich fahre als Hobby ja mit nem Kampfpanzer in der Innenstadt und da wo ich unterwegs bin, haben PKW einfach nichts verloren, weil ich ja nicht ausweiche, bremse oder mit Seitenabstand überhole. Die sollen sich gefälligst andere Wege suchen, wo sie mir dem einzig wahren (und starken) Verkehrsteilnehmer nicht in die Quere kommen :lol: )
PetraS
Beiträge: 249
Registriert: Di Mai 27, 2014 3:26 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Uno
Geschlecht: w
Geburtsjahr: 1970
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Ruhrgebiet

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von PetraS »

Ich fahre selten auf der Straße, viel zu gefährlich, ich kann dem Beitrag überhaupt nicht zustimmen! Wenn dann nur auf Straßen mit wenig Verkehr. Langsame Radler bremsen den Verkehr aus. Ich fühle mich nicht gut wenn langsam fahrend mir ein Auto folgt und dann irgendwann schnell überholt. Das mit dem blauen Schild wußte ich gar nicht :oops: aber egal, ich fahre überall wo es geht, da ich kein Raser bin (es aber jetzt könnte :mrgreen: ) geht das auch. :!:
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: Ich fände es fatal, wenn es nun in jeder Stadt anders geregelt würde. Landesweit - da könnte ich noch gut mit leben. Ich finde es schon irre, dass jede Kommune die Fahrbahnmarierung selbst aussuchen darf und mal die Parkstreifen, mal die Haltezonen und mal die Radwege blau oder rot abmarkiert sind. Regeln im Straßenverkehr (also mindestens da) sollten einheitlich, einfach und nachvollziehbar sein.
Ich denke eine gewisse Vielfalt unterschiedlicher Konzepte (und Regeln), die in der Praxis erprobt werden können, ist wichtig. Das führt dann zu einem Wettbewerb und Evolution. Dass wir diese Evolution durch Gleichschaltung auf das Automobil weitgehend unterbunden haben, hat ja genau zu dem gegenwärtigen Kollaps und Stillstand geführt.

Zu der Radwegebenutzungspflicht: wenn ich mal schnell fahren möchte, fahre ich auf der Straße. Am besten mittig auf der Spur und in der Geschwindigkeit der Autos. Dann fühle ich mich da auch ganz passabel aufgehoben. Erfordert aber viel Fitness und Konzentration. Jedenfalls ginge so ein Tempo nie auf einem Hochbordweg. Man wird aber oft von Autofahrern von der Straße gedrängt, ist mit gerade erst wieder passiert (Attilastr, kein Radweg).
Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Gegen Pilotprojekte hab ich ja nix. Aber Du guckst (vermutlich) mit der Berliner Sicht und ich mit der Ruhrgebietssicht. War am Donnerstag nach der Arbeit in Marl und bin mit dem Rad nach Hause gefahren. Durch Marl, Herten, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum nach Essen. Wer will dann da behalten, wo gerade welches Radwegebenutzungsgebot gilt?
Deshalb auch das Monieren der Markierung. Ich kann keinem Autofahrer verdenken, dass er auf dem Radweg parkt, wenn 2 Km weiter in einer anderen Kommune die Parkplätze in der gleichen Farbe markiert sind.

Die Aufhebung der Nutzungspflicht heißt ja nicht, dass es keine anderen Radwege mehr gibt , oder dass die nicht mehr benutzt werden dürfen. Gute Radwege wird man ohnehin freiwillig benutzen. (Von daher wäre eine Landesverordnung schon nicht schlecht - damit die Kommunen sich um solche guten Radwege bemühen. Bislang stellen sie einfach rechtswidrig den blauen Lolly auf und warten in Ruhe (kostengünstig) die Klagen ab)
s-h-intermodal
Beiträge: 47
Registriert: Di Nov 18, 2014 7:36 pm
Faltrad 1: dahon Dash P18
Faltrad 2: dahon Vitesse D8
Faltrad 3: dahon Speed P8
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1967
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Bad Segeberg

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von s-h-intermodal »

Vielen ist es nicht wirklich bewusst, ein Fahrrad ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Fahrzeug.

Für Fahrräder gilt damit § 2 StVO (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, [...].
Und weiter gilt, (4) [...]. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. [...].

Abweichende Regelungen gelten für Kinder bis 10 Jahren.

Link zu § 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Die Benutzungspflicht für Radwege stellt also nach dem Gesetz die Ausnahme dar.

Damit benutzungspflichtige Radwege tatsächlich benutzungspflichtig sind, müssen diese auch bauliche Mindestvorraussetzungen erfüllen. Welche das sind steht ist in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO).

Leider sind die Bestimmungen der StVO in der Praxis den wenigsten Personen bewusst. Auch nicht solchen, die eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzen.

Am Ende reicht es eigentlich, wenn alle Verkehrteilnehmer sich an § 1 der StVO halten, Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dann kann es garnicht zu einer Gefährdung kommen.

Soweit die Thoerie. Das die reale Welt anders aussieht ist klar.
Herakles
Beiträge: 144
Registriert: Mi Sep 16, 2015 6:50 pm
Faltrad 1: Hercules Old School
Faltrad 2: Mifa (Baustelle)
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1971
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Bad Windsheim

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Herakles »

Es gibt Sachverhalte, die schreien förmlich nach zivilem Ungehorsam. Hier, wo es wenige Radwege gibt und viele Autos mit abartigen Geschwindigkeiten unterwegs sind (wird ja nie kontrolliert), bleibt einem als Radfahrer oft nur die Loserposition.
Wenn jemand mit 100+ um die Ecke fährt und hat plötzlich ein Fahrrad vor sich, muss er dran vorbei, zum Bremsen ist keine Zeit mehr. Bei entgegenkommenden Fahrzeugen kann es dann schonmal verdammt eng werden am rechten Rand.

Im Nachbarort treffen sich regelmäßig einige betagte Herren mit ihren Rennrädern und die fahren grundsätzlich nebeneinander und nehmen eine komplette Fahrspur ein, auch wenn sie mal nur zu zweit sind. So können sie nicht nur quatschen sondern zwingen den Kfz-Verkehr auch, langsam ranzufahren und nur ohne Gegenverkehr zu überholen. Anders gehts nicht und in dem Fall ist es schlicht unerheblich, was in Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder anderen Gesetzestexten steht.

Einen Fall wie von Pibach geschildert hatte ich im Frühjahr. Auf der Gegenspur war alles zugeparkt, Radweg gabs nicht und mir kam ein Taxi entgegen. Ich konnte mich nur durch einen Sprung vom Rad auf den Gehsteig retten, in BMX-Kreisen "No Footer" genannt, glaube ich... das geht übrigens nur mit Klapp- oder anderen Ohne-Oberrohr-Fahrrädern.
Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Damit benutzungspflichtige Radwege tatsächlich benutzungspflichtig sind, müssen diese auch bauliche Mindestvorraussetzungen erfüllen.
Klingt jetzt möglicherweise pingelig, ist aber bei Auseinandersetzungen wichtig. So stimmt der Satz nicht. Die Wege sind auch dann benutungspflichtig, wenn ihre Benutzngspflicht durch eine Kommune rechtswidrig (aber wirksam) angeordnet wurde. Genau da liegt dann (im Schadensfall) das Problem bezüglich Knöllchen und Haftung.

Das §1 StVO eigenlich reichen würde (oder die 10 Gebote des alten Testaments), darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. In Oberfranken (auf dem platten Land) und im hügeligen Nordhessen hab ich übrigens ganz andere Erfahrungen gesammelt als Herakles in seiner Gegend. Da fährt die Mehrheit ausgesprochen fahrradfreundlich und geht auch mit einem tiefergelegten Geräuschmonster vom Gas. Ich hab das darauf zurück geführt, dass dort nur sehr wenige Radfahrer unterwegs sind und der (Verkehrsstress) Stress auf dem Land nicht so hoch. Die haben ja genug Ecken, wo sie die Sau raus lassen können. Ein Problem sind da eher die angetrunkenen Autofahrer auf dem Heimweg - aber die fahren auch andere Autos, Bäume und Häuser um.
EmilEmil
Beiträge: 2355
Registriert: So Okt 17, 2010 8:50 am
Faltrad 1: 20" Falter
Faltrad 2: 24" Falter
Faltrad 3: FittiCROSSO
Geschlecht: m
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Beikonstanze

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von EmilEmil »

Motte hat geschrieben:
Damit benutzungspflichtige Radwege tatsächlich benutzungspflichtig sind, müssen diese auch bauliche Mindestvorraussetzungen erfüllen.
...........
Die Wege sind auch dann benutungspflichtig, wenn ihre Benutzngspflicht durch eine Kommune rechtswidrig (aber wirksam) angeordnet wurde. Genau da liegt dann (im Schadensfall) das Problem bezüglich Knöllchen und Haftung.
-------------------
Wenn sich die Radfahrer genauso unvernünftig verhalten würden, wie es ihnen vom Verkehrsrecht und den Behörden abverlangt wird, könnte man das Radfahren getrost vergessen. Ohne eine belastbare Statistik gemacht zu haben, meine ich (persönlich aus täglichen Fahreindrücken abgeleitet), daß man ca 85 % aller Radwege sofort aus dem Verkehr ziehen müßte. Gründe dafür sind die baulichen Zustände (Schlaglöcher, Hindernisse und die an Einmündungen beliebten Schikanen (Siehe Formel 1 u.a.) und vor allem mangelnde Breite.
Ein Fahrradlenker ist etwa 40 [cm] bis 70 [cm ] breit und die "Geradeausfahrt von Radfahrern " besteht infolge von ruckartigen Lenkkorrekturen aus Schlangenlinien, die bei Konzentration eine Gesamt-Amplitudenschwankung von 15 [cm] (Minimum !) einnehmen können, bei normaler Fahrt (Konzentration muß auch auf das Verkehrsgeschehen aufgeteilt werden !) und weniger geübten Radlern auch mit 50 [cm] in Rechnung gestellt werden müssen.Dazu ist noch ein Sicherheitszuschlag von 50 [cm] zu fordern. In Summe gibt das 1,70 [m] Breite für einen Radweg, bei dem Überholen gar nicht in Rechnung gestellt wurde. Für einen Radweg mit Überholmöglichkeit oder Gegenverkehr berechne ich 2x 70 [cm] plus 2 x 50 [cm] gleich (Minimum !) 2,40 [m]. Da ist schon ein Kulissen-Effekt im Hinblick auf geringen Bauraum-Bedarf in der Breite berücksuchtigt !
Wenn zB der ADFC Rückrat hätte, würde der mal für besonders "sündige" Städte eine Aktion organisieren, bei der gefährliche Radwege durch Sandhaufen oder Ähnliches aus dem Verkehr gezogen würden.
Im Hinblick auf unseren Pseudo-Föderalismus habe ich schon geglaubt, die Bundesrepublik wäre schlecht aufgestellt: Nun weiß ich, daß es immer noch schlimmer geht ! Wenn nun jeder besserwisserische Gemeindepotentat auch noch sein eigenes Radwege-Lösung-Konzept verwirklichen darf, dann gute Nacht "Nachtwächter-Gesellschaft".
Dann ist ein Chaos-Staat mit dem Faustrecht der Freiheit auf der Straße evtl die bessere Alternative. Denn da kann man wenigstens nicht obendrein noch wegen eines Verstoßes gegen unsinniges Recht abgezockt werden.
Was soll ich sonst noch sagen, vielleicht "Weckt die Nachtwächter auf".
Es liegt einiges im Argen. Den Typen vom ADAC kann man ja gleich vergessen.

MfG EmilEmil
Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Radwege Benutzungspflicht

Beitrag von Motte »

Eigentlich ist die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht Ergebnis einer rechtlichen Prüfung (aber halt mit einem gewissen Ermessen) und entzieht sich der demokratischen Willensbildung in der Kommune. Soweit die Theorie. Tatsächlich mischt die Lokalpolitik (und in Großstädten fatalerweise die Stadtteil- oder Bezirksparlamente) dort kräftig mit. Da hocken auch die Oberbedenkenträger der Autofraktion - die so denken, wie der ADAC Knabe.

Politisch könnte man einfach argumentieren, dass die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht in 1997 die Kommunen und auch die Kraftfahrer intellektuell überfordert hat und die damaligen Regelungen (Nutzungspflicht nur, wo blauer Lolly. Und blauer Lolly nur da, wo es unumgänglich geboten und Mindeststandards eingehalten werden) bis heute nicht verstanden werden. Von daher wäre es folgerichtig dieses "komplizierte" Regelwerk abzuschaffen und bundesweit die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht schlicht zu untersagen. So eine komplexe Regelung könnten sogar die Straßenverkehrsbehörden bewältigen. :mrgreen:
Nebenbei lichtet sich der Schilderwald dann auch gewaltig.
Antworten