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Komplette Demontage eines Dahon Joule II Nabendynamos

Es muss nicht immer gleich die Werkstatt sein. Do-It-Yourself!
Jonny
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Re: Komplette Demontage eines Dahon Joule II Nabendynamos

Beitrag von Jonny »

Falls sich jemand für die rechtliche Seite der Verwendung des Joule II interessiert:
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Beleuchtungskomponenten an Fahrrädern – Dynamo, Scheinwerfer, Rücklicht, Reflektoren – in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Zum Nachweis der erteilten Bauartgenehmigung vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg auf Antrag des Herstellers ein Prüfzeichen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K" und der Prüfnummer.
Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten „Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Aktuell gilt:
Die Angabe der Nennwerte 6 V/3W bzw. 12 V/6,2W auf einer Fahrradlichtmaschine nach der technischen Anforderung Nr. 24 für Fahrradlichtmaschinen ist für die Erlangung der Genehmigung weiterhin erforderlich. Eine Fahrradlichtmaschine kann alternativ durch abnehmbare lichttechnische Einrichtungen mit einer Spannungsversorgung durch Batterien oder wieder aufladbare Energiespeicher ersetzt werden.
Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den Anforderungen des § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
Für die Ahndung möglicher Ordnungswidrigkeiten sind die Landesbehörden, im Regelfall die Polizeien der Länder, zuständig.
Der Nabendynamo "Joule II" erfüllt nicht die o.a. Voraussetzungen und hat kein Prüfzeichen. Er ist damit illegal!

Über Sinn und Unsinn der uralten Vorschrift sollte man im LD-Zitalter besser nicht nachdenken!
Ch.Bacca
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Re: Komplette Demontage eines Dahon Joule II Nabendynamos

Beitrag von Ch.Bacca »

Das ist wahrscheinlich auch die Rechtfertigung für diesen Aufkleber:
Aeh- ja.jpg
Ich habe keine Ahnung, wo der sich zwei Jahre lang versteckte, bis er plötzlich unter dem Rad lag.

Aber ganz ehrlich: Das ist mir sch...egal. Dem Joule II sind die 2,4 Watt Nennleistung übrigens auch egal. Tatsächlich betreibt mein Joule II zwei zulässige Scheinwerfer und ein Rücklicht. Und das auch bei weit unter 15 km/h, die der Gesetzgeber verlangt.
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